20. Februar 2023

Abstimmungsempfehlungen: Machen Sie Ihren Einfluss geltend

Sie haben sich für die Investition in nachhaltig agierende Unternehmen entschlossen. Damit möchten Sie auch mit der Ressource Geld Verantwortung übernehmen und Wirtschaft und Gesellschaft zukunftsfähig mitgestalten. Doch nicht nur Ihr Vermögen leistet dazu einen wertvollen Beitrag, auch Sie selbst können mit Ihrer Stimme zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen beitragen. An den Generalversammlungen stellen Unternehmen den Aktionärinnen und Aktionären wichtige Entscheidungen zur Wahl. Forma Futura unterstützt Sie dabei mit dezidierten Abstimmungsempfehlungen für die Schweizer Unternehmen in Ihrem Portfolio.

Als Aktionär:in ist man viel mehr als nur stille Teilhaber:in eines Unternehmens. Durch die Wahrnehmung von Abstimmungsrechten, kann man auf dessen nachhaltige Entwicklung direkt Einfluss nehmen. Neben dem direkten Dialog mit den Unternehmen ist die Ausübung der Aktionärsrechte die zweite Form, als aktive:r Aktionär:in aufzutreten. An den Generalversammlungen stellen Unternehmen den Aktionär:innen wichtige Entscheidungen zur Wahl. Mit ihrer Stimme können sie zur nachhaltigen Transformation von Firmen beitragen.

Forma Futura bietet Ihnen Unterstützung und stellt Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, damit Sie Ihre Rechte als Aktionär:in verantwortungsvoll wahrnehmen können. Für die Generalversammlungen sämtlicher Schweizer Unternehmen in Ihrem Portfolio erhalten Sie Abstimmungsempfehlungen. Seit 2020 arbeiten wir dazu mit Ethos, der Schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung, zusammen. Ethos analysiert über 200 Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen, basierend auf den eigenen Grundsätzen zur Corporate Governance und Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte. Im Verbund mit unseren eigenen Analysen und Richtlinien bilden diese Informationen die Grundlage für die Empfehlungen, welche wir unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen.

Im Jahr 2025 haben wir Abstimmungsempfehlungen für 20 Schweizer Unternehmen erarbeitet (Vorjahr 19 Unternehmen). 2024 lagen unsere Ablehnungsquoten der Traktanden zu den Vergütungen, den Nachhaltigkeitsberichten und den Verwaltungsratsmitgliedern mit 40%, 58% bzw. 21% auf dem höchsten Stand seit 5 Jahren. Die hohe Ablehnungsquote der Nachhaltigkeitsberichterstattung liess sich teilweise damit erklären, dass einige Unternehmen über das Traktandum nur konsultativ – also nicht bindend – abstimmen liessen. Dies steht im Widerspruch zu Art. 964 des Schweizerischen Obligationenrechts, der für den Berichtszeitraum 2023 in Kraft trat und somit erstmals an den Generalversammlungen von 2024 Anwendung fand. Forma Futura lehnt nach wie vor jeden Nachhaltigkeitsbericht ab, der nicht bindend, sondern lediglich konsultativ zur Abstimmung vorgelegt wird.

In diesem Jahr haben mehrere Unternehmen die Abstimmung über den Nachhaltigkeitsbericht von konsultativ auf verbindlich umgestellt, was unsere höhere Annahmequote der Traktanden zum Nachhaltigkeitsbericht im Vergleich zum letzten Jahr erklärt. Auch unsere Ablehnungsquoten bei den Traktanden zu den Vergütungen und zu den Verwaltungsratsmitgliedern sind im Vergleich zum letzten Jahr gesunken und liegen nun wieder im langjährigen Durchschnitt.

Aktionärinnen und Aktionäre bestimmen mit: Generalversammlung im Überblick

  1. Einladung und Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände der Generalversammlung
    Die Einladung für die Generalversammlung ist der Aktionärin und dem Aktionär spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag zuzustellen oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu publizieren. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände und die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionärinnen und Aktionären bekanntgegeben.
  2. Teilnahme an der Generalversammlung
    Jede Aktionärin, jeder Aktionär ist berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen oder sich durch eine andere Person vertreten zu lassen, welche in seinem Namen abstimmen kann. Damit verbunden ist das Recht, sich an der Generalversammlung zu den traktandierten Verhandlungsgegenständen zu äussern.
  3. Bericht zur Nachhaltigkeit
    Schweizer Unternehmen müssen gemäss Obligationenrecht (Art. 964a–c OR) über nichtfinanzielle Belange wie Umwelt, Sozialthemen, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung berichten und diesen Bericht der Generalversammlung zur Abstimmung vorlegen. 2025 waren 137 Unternehmen dazu verpflichtet. Anteil verbindlicher Abstimmungen stieg von 55,6 % (2024) auf 67,4 % (2025).

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